Schallpegelmessung und Immissionsschutz für Veranstaltungen

Schallpegelmessung - Besucherschutz & Anwohnerschutz

Veranstaltungen ermöglichen – Grenzwerte einhalten.

Immissionsschutz spielt bei Veranstaltungen eine zentrale Rolle, um sowohl Besucher als auch Anwohner vor schädlichen Lärmbelastungen zu schützen. Ob es sich um ein Open-Air-Konzert, ein Stadtfest oder ein Volksfest handelt – unsere Leistungen im Bereich der professionellen Schallpegelmessung sorgen dafür, dass behördliche Vorgaben eingehalten und vermeidbare Lärmbelästigungen minimiert werden.

Unsere Leistungen

Mit unseren Leistungen in den Bereichen Immissionsschutz und Schallpegelmessung sichern Sie nicht nur den Erfolg Ihrer Veranstaltung, sondern tragen aktiv zum Schutz von Besuchern und Anwohnern bei.

Kontaktieren Sie uns jetzt für eine individuelle Beratung!

Als freie Sachverständige für Immissionsschutz und Schallpegelmessung bei Veranstaltungen (bvfs) sind wir ihr kompetenter Partner für die bundesweite Begleitung ihres Projektes.

Freie Sachverständige für Immissionsschutz und Schallpegelmessung bei Veranstaltungen (bvfs)
Kostenloses Beratungsgespräch

Warum eine Schallpegelmessung wichtig ist:

Besucherschutz: Zu hohe Lautstärken können das Gehör Ihrer Gäste schädigen und deren Wohlbefinden beeinträchtigen. Wir überwachen kontinuierlich die Lautstärke und sorgen dafür, dass gesundheitlich unbedenkliche Werte eingehalten werden.

AnwohnerschutzDer Schutz der Anwohner bei Veranstaltungen in der Nähe von Wohnbebauungen ist entscheidend, um ein gutes Miteinander zu gewährleisten und Beschwerden zu vermeiden. Insbesondere bei Veranstaltungen, die bis in die späten Abend- oder Nachtstunden andauern, ist der Lärmschutz ein sensibles Thema.

Rechtssicherheit: Eine sorgfältige Schallpegelmessung bietet Veranstaltern ein hohes Maß an Rechtssicherheit,  indem sie den Nachweis erbringt, dass die entsprechenden Grenzwerte eingehalten werden. Dies schützt Veranstalter vor Bußgeldern, Klagen oder Einschränkungen von Veranstaltungen.

FAQs zum Thema Immissionsschutz und Schallpegelmessung bei Veranstaltungen

Eine Schallpegelmessung im Rahmen einer Veranstaltung dient dazu, den Lärmpegel während der Veranstaltung zu überwachen und sicherzustellen, dass er im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und den Sicherheitsanforderungen für den Schutz des Gehörs der Besucher sowie der umliegenden Anwohner bleibt.

Eine Schallpegelmessung ist aus mehreren Gründen wichtig und notwendig:

  • Gesundheitsschutz aller Teilnehmenden
  • Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
  • Vermeidung von Konflikten mit Anwohnern
  • Vermeidung rechtlicher Konsequenzen und Minimierung der Haftungsrisiken

Insgesamt ist die Schallpegelmessung ein essenzielles Instrument, um Ihre Veranstaltung sicher, angenehm und gesetzeskonform zu gestalten.

Sprechen Sie uns gerne an. Wir unterstützen Sie und übernehmen den Austausch und die Abstimmung mit der zuständigen Behörde.

Wir verstehen uns auch als Vermittler zwischen Veranstalter, Behörde und ggf. auch Künstler- oder Tourproduktion. In den meisten Fällen kann eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung gefunden werden.

Aufgrund einer Vielzahl von Faktoren lässt sich diese Frage nicht pauschal beantworten. Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.

Aufgrund einer Vielzahl von Faktoren lässt sich diese Frage nicht pauschal beantworten. Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.

Wir sind bundesweit für unsere Kunden im Einsatz. Sprechen Sie uns gerne an!

Die Freizeitlärmrichtlinie

In vielen Szenarien kann die Freizeitlärmrichtlinie Anwendung finden und dadurch Veranstaltungen möglich machen.

Die Freizeitlärmrichtlinie ist eine mögliche Grundlage, die insbesondere bei der Durchführung von Veranstaltungen Anwendung finden kann, bei denen Lärmemissionen auftreten. 

Sie bietet einen Rahmen, um den Lärmschutz von Anwohnern zu gewährleisten und zugleich Freizeitaktivitäten und Veranstaltungen zu ermöglichen. Diese Richtlinie dient dazu, das Gleichgewicht zwischen dem Schutz vor Lärm und der Förderung von Freizeitangeboten zu wahren. 

In Abhängigkeit von der Art der Veranstaltung, ihrer Dauer und dem Lärmpegel können entsprechende Auflagen gemacht werden, die sicherstellen, dass der Freizeitlärm im akzeptablen Rahmen bleibt. So wird die Richtlinie z.B. bei Festen, Sportveranstaltungen, Konzerten und öffentlichen Versammlungen relevant, um sicherzustellen, dass die Lärmbelastung für Besucher, Anwohner und die Umwelt vertretbar ist.

 

Die TA Lärm

Die TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) ist eine zentrale rechtliche Grundlage, die auch für Veranstaltungen relevant sein kann, insbesondere wenn diese in der Nähe von Wohngebieten oder empfindlichen Gebieten stattfinden. Sie legt Grenzwerte und Anforderungen fest, um Menschen vor schädlichem Lärm zu schützen.

 Die TA Lärm gilt in erster Linie für gewerbliche Anlagen, aber bei Veranstaltungen, die dauerhaft Lärm verursachen, wie etwa regelmäßige Open-Air-Events oder Freizeitparks, kann sie als Orientierung dienen. Auch wenn die TA Lärm für temporäre Veranstaltungen nicht immer direkt Anwendung findet, können lokale Behörden sie zur Bewertung heranziehen.

Sie ist ursprünglich für den Betrieb von Gewerbe- und Industrieanlagen gedacht, kann jedoch bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen als Leitlinie für die Einhaltung von Lärmschutzvorgaben dienen. Veranstalter sollten frühzeitig mit den zuständigen Behörden zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt werden und Konflikte mit Anwohnern vermieden werden.

Gerne übernehmen wir die rechtzeitige Abstimmung mit den zuständigen Behörden für Sie !

Die DIN 15905-5

Die DIN 15905-5 ist eine wichtige Norm im Bereich von Veranstaltungen, die sich mit dem Schutz des Publikums  bzw. der Besucher vor schädlichen Schallpegeln befasst. Sie legt fest, welche Maßnahmen Veranstalter ergreifen müssen, um gesundheitliche Schäden, insbesondere Hörschäden beim Publikum, zu vermeiden.

Sie ist eine unverzichtbare Norm für Veranstalter, um Rechtssicherheit und den Schutz des Publikums zu gewährleisten. Sie hilft, den Schallpegel auf einem gesundheitlich unbedenklichen Niveau zu halten und das Risiko von Hörschäden bei Besuchern von Veranstaltungen zu minimieren. Durch kontinuierliche Überwachung und entsprechende technische Maßnahmen kann sichergestellt werden, dass die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.

Durch den Einsatz unserer Dauermessstationen haben Sie als Veranstalter einen klaren Nachweis, dass Sie die Anforderungen der DIN 15905-5 einhalten.

Kostenfreies Beratungsgespräch

Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne!

Interessieren Sie sich für unsere Angebote im Bereich des Immissionsschutzes oder wünschen Sie eine individuelle Beratung von einem unserer Spezialisten? 

Bitte zögern Sie nicht, sich bei uns zu melden – wir sind jederzeit für Sie da, um eine umfassende Beratung zu bieten und genau auf Ihre persönlichen Anforderungen einzugehen.