KRITIS-Dachgesetz: Die ersten Fristen stehen an

Was Betreiber kritischer Anlagen jetzt zum KRITIS-Dachgesetz wissen müssen

Das KRITIS-Dachgesetz ist seit dem 17. März 2026 in Kraft und die ersten konkreten Fristen laufen bereits. Mit dem Gesetz gilt erstmals ein bundeseinheitlicher, sektorenübergreifender Rechtsrahmen für die physische Resilienz kritischer Anlagen nach dem All‑Gefahren‑Prinzip.

Welche Sektoren vom KRITIS‑Dachgesetz erfasst sind und welche Auswirkungen das konkret für Betreiber kritischer Infrastrukturen hat, lesen Sie hier:

KRITIS‑Dachgesetz: Was Betreiber jetzt beachten müssen

Registrierungspflicht beim BBK
Betreiber kritischer Anlagen müssen sich spätestens bis zum 17. Juli 2026 beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) registrieren und eine 24/7‑Kontaktstelle benennen.

Gemeinsame Meldestelle des BBK und BSI: https://portal.bsi.bund.de/
Anleitung zur Registrierung: BSI – Anleitung zur Registrierung im BSI-Portal

Risikoanalyse nach KRITIS‑Dachgesetz
Die erste standortbezogene Risikoanalyse ist innerhalb von neun Monaten nach der Registrierung durchzuführen. Sie bildet die Grundlage für alle weiteren Resilienzmaßnahmen.

Resilienzplan und physische Resilienzmaßnahmen
Auf Basis der Risikoanalyse ist ein Resilienzplan zu erstellen. Dieser umfasst präventive, reaktive und wiederherstellende Maßnahmen, insbesondere im Bereich der physischen Sicherheit und Resilienz kritischer Anlagen.

Warum Betreiber jetzt handeln sollten

Zentrale Schwellenwerte, Mindestanforderungen und Betreiberpflichten werden aktuell durch nachgelagerte Rechtsverordnungen weiter konkretisiert. Wer jedoch wartet, bis alle Details final festgelegt sind, riskiert Zeitverlust, Fristüberschreitungen und erhöhten Handlungsdruck.

Viele vorbereitende Schritte im Bereich physischer Schutzmaßnahmen und Resilienzplanung können – und sollten – bereits jetzt angestoßen werden.

Sinnvolle nächste Schritte für Betreiber kritischer Anlagen

  • Bestandsaufnahme bestehender physischer Schutzmaßnahmen
  • Initiierung einer standortbezogenen KRITIS‑Risikoanalyse
  • Aufbau strukturierter Dokumentations‑ und Nachweisprozesse
  • Frühzeitige Abstimmung von Perimeter‑, Zufahrts‑ und Flächenschutz
KRITIS-Dachgesetz, physische Resilienz

KRITIS‑Beratung und physische Resilienzplanung mit excepto

Wir von excepto unterstützen Betreiber kritischer Anlagen, Kommunen und Projektträger als unabhängiges Planungsbüro bei der Konzeption, Bewertung und planerischen Umsetzung physischer Schutz‑ und Resilienzmaßnahmen im Kontext des KRITIS‑Dachgesetzes –
von der Risikoanalyse bis zum prüffähigen Resilienzplan.

Sprechen Sie uns gerne an – wir beraten Sie zu sinnvollen nächsten Schritten im KRITIS‑Kontext.

Die excepto GmbH ist ein Planungsbüro für technische Event- und Produktionsplanung mit Spezialisierung im Bereich Veranstaltungssicherheit.

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